DEKOROSE – Event & Weddingdesign

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Diese AGB gelten sowohl für Dienstleistungen, Werkleistungen und sinngemäß für Kaufverträge.

1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Dekorose

2. Nebenabreden
Etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

3. Vertragsänderungen – Schriftform
Änderungen und Ergänzung des Vertrages können nur durch die Firma Dekorose erfolgen. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Firma Dekorose bestätigt werden.

4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Dies gilt auch, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

5. Angebot- Annahme
Die auf der Webseite aufgeführten Leistungen und Produkte stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Angebot des Auftraggebers ausdrücklich angenommen wird.

6. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. 7. Eigentumsvorbehalt Die für den Auftraggeber gekauften bzw. an an den Auftraggeber verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Dekorose.

8. Mängelanzeige
Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel bei der Abnahme gegenüber der Firma Dekorose schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich, zu beschreiben. Zeigt der Aufraggeber einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der Firma Dekorose nicht besteht, und hatte er bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat er der Firma Dekorose den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht.

9. Fälligkeit der Zahlung
Die Zahlung ist – unbeschadet eines Anspruchs auf Vorauszahlungen – in vollem Umfang gemäß Vertrag bei Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen der Firma Dekorose zum Zeitpunkt der Abnahme in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.

10. Haftung
Die Firma Dekorose haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer grob fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma Dekorose nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Regelungen gelten für alle Schadenersatzansprüche, insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Mietgegenstände werden in einwandfreiem Zustand geliefert bzw. übergeben. Der Auftraggeber hat die Gegenstände auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen. Evtl. Mängel müssen sofort gemeldet werden. Normaler Verschleiß oder Abnutzung gelten nicht als Mängel. Der Auftraggeber haftet für den an den Mietgegenständen entstehende Schäden. Für Brandgefahr übernimmt Dekorose keine Haftung.

11. Berechnung von Fristen
Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von der Firma Dekorose zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauern.

12. Unmöglichkeit
Soweit die Leistung unmöglich ist, haftet die Firma Dekorose nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma Dekorose oder eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Rücktritt
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Firma Dekorose die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Firma Dekorose zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über dem Rücktritt.

14. Verjährung
(1) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.

(2) Die für Schadenersatzansprüche nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadenersatzansprüche gegen die Firma Dekorose, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

(3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadenersatzansprüchen mit der Abnahme bzw. Ablieferung.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

15. Nachbesserung
Will der Auftraggeber bei Vorliegen eines Mangels Schadenersatz statt Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

16. Annahmeverzug
Führt der Annahmeverzug des Auftraggebers zu einer Verzögerung der Auslieferung, kann die Firma Dekorose pauschal zeitanteilig ein Lagergeld i.H.v. 10% der Auftragssumme höchstens jedoch ins

gesamt €100,– berechnen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass der Firma Dekorose kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Der Firma Dekorose ist der Nachweis gestattet, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.

17. Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Dekorose berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB) zu verlangen. Der Firma Dekorose ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als in S. 1 bezeichnet, entstanden ist.

18. Rechtswahl
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

19. Nachbesserung
Die Firma Dekorose ist im Rahmen der Nachbesserung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistungen (Neuherstellung des Werkes) verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung (Nachbesserung) hat schriftlich zu erfolgen. Der Firma Dekorose ist für die Nacherfüllung (Nachbesserung) eine Frist von 7 Tagen einzuräumen.

20. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Firma Dekorose eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. (Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts.) Der Auftraggeber hat sich bei der Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.

21. Stornierung
Bei unberechtigter Stornierung des Auftrages oder der Bestellung durch den Auftraggeber werden als Vertragsstrafe die Bearbeitungskosten und zusätzlich der entgangene Gewinn in Höhe von 20% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bereits erbrachte Vorleistungen und evtl. Sonderanfertigungen werden mit dem vollen Betrag in Rechnung gestellt.

22. Mängelansprüche
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

23. Nacherfüllung
Die Firma Dekorose ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. –herstellung verpflichtet. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung [Nachbesserung] hat schriftlich zu erfolgen.

24. Wahlrecht
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung [Neuleistung] steht in jedem Fall der Firma Dekorose zu. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Der Firma Dekorose ist für die Nacherfüllung eine Frist von 7 Tagen einzuräumen. Ist nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

25. Aufwendungen der Nacherfüllung
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden. Die Anwendung des § 478 BGB (Rücktrittsanspruch der Firma Dekorose) bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche der Firma Dekorose hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

26. Leistungsverzug
Die Firma Dekorose haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

27. Vermietung
Soweit der Vertrag das Vermieten von Dekorations- und anderen Gegenständen beinhaltet, gilt folgendes: Grundsätzlich beträgt die Mietdauer bei Abholung durch den Auftraggeber vier Kalendertage ab Aushändigung, bei Lieferung. Die genauen Daten werden im Mietvertrag festgelegt. Verlängert sich die Mietdauer aus Gründen die Dekorose nicht zu vertreten hat, sind für jeden Tag der Verlängerung 20% des Mietwertes zu zahlen. Der Aufraggeber haftet für Schäden nach Aushändigung auf den Neuwert. Verliehene Dekorationsgegenstände bleiben Eigentum der Firma Dekorose. Die Weitergabe oder Weitervermietung von Gegenständen ist nicht zulässig.

28. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen, Fotos, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum und Urheberrechte bei der Firma Dekorose. Die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Frankfurt/M., den 13.09.2010

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